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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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I
Hinweise und Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: Januar 2021)
Eva und Josef Kolbinger, Reichersteiner Str. 12, 86554 Pöttmes
Eva und Josef Kolbinger sind die Eigentümer der beschriebenen Ferienwohnungen und vermitteln diese selbst. Der Name der jeweiligen Ferienwohnung wird auf der jeweiligen Buchungsbestätigung genannt.
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Reiseanmeldung/Reisevermittlungsvertrag/Daten
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns als Feriengast den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Wenn das Ferienobjekt mittels einer Buchungsbestätigung durch uns zugesagt oder - falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war - mündlich oder telefonisch bestätigt worden ist, kommt zwischen dem Feriengast und dem Eigentümer der Hauptvertrag zustande. Für die Rechte und Pflichten des Reisegastes gegenüber dem Eigentümer gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Eigentümers sowie die jeweils zum Ferienobjekt gehörende Hausordnung.
1.2. Wir sind berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste auf Datenträgern zu speichern und diese Daten im Rahmen von Werbemaßnahmen zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, wir sind zu einer solchen gesetzlich verpflichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten an die Kurverwaltung und ggf. an die jeweiligen Wohnungseigentümer weitergegeben werden müssen.
2. Bereitstellung der Ferienobjekte
2.1. Gebuchte Ferienobjekte stehen Ihnen am Anreisetag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung des Ferienobjekts ausnahmsweise nicht bis 17.00 Uhr erfolgt. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, kurzfristig bestellte Appartements, für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag ist das Ferienobjekt bis spätestens 10.00 Uhr besenrein zu überlassen und der Schlüssel an der Rezeption bzw. bei der benannten Person abzugeben.
2.2. Wir sind berechtigt, bei verspätetem Auszug Mehrkosten zu berechnen.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Miet-/Reisepreises fällig und innerhalb von 14 Tagen an uns zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Anzahlungsbetrag beläuft sich auf 20 % vom Gesamtmietpreis. Die Restzahlung von 80 % des Gesamtmietpreises muss bis spätestens vier Wochen vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung auf unser Konto eingegangen sein. Bei Buchungen bis zu vier Wochen vor Anreise wird der Gesamtmietpreis sofort zur Zahlung fällig.
3.2. Wir sind nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vollständig vor Anreise auf unser Konto eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
3.3. Wir behalten uns ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn entweder die vereinbarte An- oder die Restzahlung ausbleibt oder nicht fristgerecht erfolgt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Feriengastes aus diesem Grund sind ausgeschlossen.
4. Reiserücktrittskostenversicherung
Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
5. Stornierungsgebühren/Rücktritt vom Vertrag
5.1. Der Feriengast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Im Fall eines Rücktritts oder einer Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer erhoben. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären, maßgeblich gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei einem Rücktritt vom Reisevertrag werden wir unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlichen möglichen anderweitigen Verwendung der Ferienobjekte eine pauschalierte Stornokostenentschädigung wie folgt verlangen:
- bis 90 Tage vor Mietbeginn Aufwandspauschale in Höhe von 80,00 EUR zzgl. MwSt.
- ab 89 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50 % des Übernachtungspreises
- ab 34 bis 1 Tag vor Mietbeginn 80 % des Übernachtungspreises
- am Tage des Mietbeginns bzw. bei Nichtantritt des Mietverhältnisses 90 % des Übernachtungspreises.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Die vorgenannten Stornogebühren sind sofort fällig und können mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden.
5.2. Machen wir eine Entschädigung geltend, ist der Feriengast trotzdem berechtigt, uns die Entstehung eines geringeren oder keines Schadens nachzuweisen. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wenn wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.3. Rechte und Pflichten aus den im Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte übertragen werden.
5.4. Gelingt es uns, das Objekt bei einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor Belegungsbeginn anderweitig zu belegen, so beträgt die Bearbeitungsgebühr 120,- EUR zzgl. MwSt.
5.5. Nimmt der Feriengast vertragliche Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
6. Rücktritt Vermieter
6.1. Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, das die unverzügliche Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts oder des Inventars. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangt werden.
6.2. Wir haften nicht für die Folgen höherer Gewalt, von denen unsere Dienste oder unsere Lieferanten beeinflusst werden. Dazu gehören z.B. Anordnungen von Behörden, Kriege, Terroranschläge, Umweltkatastrophen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen etc.
7. Haftung und Pflichten
7.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit uns. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt auf Verlangen unverzüglich zu verlassen.
7.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf den Grundstücken ist nicht erlaubt. Der Feriengast verpflichtet sich - zugleich für alle Mitreisenden - das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln.
7.3. Unsere Haftung sowie die unserer Mitarbeiter ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der schuldhaften Verletzung von Hauptvertragspflichten oder bei arglistiger Täuschung besteht eine Haftung im gesetzlichen Umfang. Bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter des Unternehmens auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei mittelbare Schäden insoweit ausgeschlossen sind. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden, einer vereinbarten Beschaffenheit oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei nicht vertragsgemäßem Zustand der Wohnung kann der Mieter bis 24 Stunden nach seiner Anreise Abhilfe verlangen. Dabei hat der Mieter Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
7.4. Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung durch eingebrachte Sachen des Feriengastes einschließlich von PKW. Die Einbringung eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr des Feriengastes.
7.5. Der Feriengast wird gebeten, unmittelbar nach Ankunft das Inventar zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind spätestens am ersten Tag an der Rezeption bzw. bei der benannten Person mitzuteilen.
7.6. Bei Auszug muss das Ferienobjekt vom Feriengast gesäubert werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von unserer Reinigung oder durch unsere Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.
7.7. Der Feriengast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
7.8. Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthalts, uns gegenüber schriftlich anzuzeigen.
7.9. Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der Gast.
8. Weitere Obliegenheiten des Kunden
8.1. Mängel am Gegenstand des Hauptvertrages (Ferienobjekt) sind uns gegenüber noch während des Aufenthalts unverzüglich schriftlich anzuzeigen; im zumutbaren Umfang ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
8.2. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Nutzers aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Nutzer zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre.
8.3. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Feriengast oder seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Ferienobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften wir nicht, es sei denn, dass uns eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflicht anzulasten ist. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, beschränkt, es sein denn, die Schäden betreffen Leben, Körper oder Gesundheit. Für solche Schäden haftet wir unbeschränkt.
9. Rauchverbot in Ferienobjekten
Es darf grundsätzlich nur in den ausgewiesenen Ferienobjekten geraucht werde. In den Ferienimmobilien, die als Nichtraucherwohnung ausgewiesen sind, gilt ein absolutes Rauchverbot. Sollten wir einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in dem gebuchten Ferienobjekt feststellen, so erhalten wir einen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 500 EUR zum Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z.B. spezielle Textil- oder Polsterreinigung) und, sofern erforderlich, für eine malerseitige Instandsetzung.
10. Internetnutzung in Ferienobjekten
In ausgewiesenen Ferienobjekten steht dem Gast ein Internetzugang zur kostenpflichtigen oder kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass der Feriengast keinen Anspruch auf diese Leistung hat. Wir übernehmen keine Verantwortung und Haftung für die vom Feriengast besuchten Internetseiten und deren Inhalte sowie daraus resultierende Downloads, Bestellungen oder sonstige Verpflichtungen. Wir übernehmen keine Haftung für den von uns bereitgestellten und vom Reisegast genutzten Internetzugang.
11. Verjährung
11.1. Ansprüche des Feriengastes wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermietungsvertrags hat der Feriengast innerhalb eines Monats uns gegenüber geltend zu machen (Ausschlussfrist). Dies gilt nicht für Ansprüche des Feriengastes aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Ansprüche wegen versteckter, d.h. nicht offensichtlicher Mängel der Leistung. Wir empfehlen für die Anzeige die Schriftform.
11.2. Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden mit dem Ende der letzten), jedoch vor Kenntniserlangung der anspruchsbegründenden Tatsachen. Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann der Reisegast Ansprüche gegen uns nur geltend machen, wenn den Reisegast an der Nichteinhaltung der Ausschlussfrist kein Verschulden trifft.
11.3. Ansprüche des Reisegastes gegen uns verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche des Feriengastes aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung richtet sich in diesem Falle nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Kurtaxe
Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe gemäß Satzung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten.
13. Gerichtsstand
13.1. Der Reisegast kann uns nur an unserem Sitz verklagen. Gerichtstand ist Aichach-Friedberg.
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13.2. Für Klagen von uns gegen den Reisegast ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Richtet sich die Klage gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz maßgeblich.
14. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.